2021-03-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2021. Geschäftsanschrift: Am Kiesberg 19, 42117 Wuppertal. Gegenstand: Dienstleistungen an Immobilien, insbesondere im Bereich Gebäudereinigung, Hausmeisterdienst, Entrümpelung, Garten- und Landschaftspflege, Winterdienst sowie Trockenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Yildirim, Mustafa, Wuppertal, *09.06.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-26: Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR zwecks Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.09.2021 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.09.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.09.2021 das Vermögens der Mustafa Yildrim MY-Objektservice e.K. mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 25354) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.