2016-07-14: Firma: MYK Datentechnik GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Elbestraße 28/29, 12045 Berlin; Gegenstand: Betrieb eines Dienstleistungs- und Handelsunternehmens im Bereich der strukturierten Netzwerk-, Kommunikations-, Informations- und Datentechnik; Erbringung von Installations-, Service- und Beratungsdienstleistungen - insbesondere Verlegen von Kabeln, Anschließen von Datendosen und Patchpannel, Montage von Serverschränken und entsprechende normierte Messungen - einschließlich Projekt Planung, Gestaltung und Durchführung gehört zum Tätigkeitsspektrum des Unternehmens; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Myk, Edwin Idzi, *07.09.1946, Braunfels; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.02.2016
2021-12-27: Stamm- bzw. Grundkapital: 25.004,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 ist das Stammkapital zum Zweck der Ausgliederung des Einzelunternehmens Myk Datentechnik e. K. mit Sitz in Braunfels (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7738) um 4,00 EUR auf 25.004,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.2021 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag das von Herrn Edwin Idzi Myk als Inhaber unter der Firma Myk Datentechnik e. K. mit Sitz in Braunfels (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7738) betriebene Unternehmen übernommen.
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2022-01-18: Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 30.12.2021 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.