2021-02-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2016 mit Änderung vom 27.06.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Dortmund nach Wetter, sowie Änderungen in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. Geschäftsanschrift: Lothar-Gau-Straße 11, 58300 Wetter. Gegenstand: die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) als fachübergreifende ärztlich geleiteten Einrichtungen, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit gesetzlich zugelassen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bachmann, Markus, Münster, *16.05.1971. Jeweils bestellt zum: Geschäftsführer: Bessler, Frank, Wetter, *26.07.1968; Meise, Christian, Recklinghausen, *26.03.1975. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Heinrich, Olaf Peter, Hagen, *14.10.1968; Mund, Matthias, Gummersbach, *15.03.1966. Prokura erloschen: Bessler, Frank, Wetter, *26.07.1968; Meinecke, Ekkehard, Wetter, *15.01.1955.
2021-12-09: Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde in der Gesellschafterversammlung die Änderung in § 3 Ziffer 3 und 5 und § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtwesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Gründung und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) als fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie sonstigen ärztlichen Tätigkeiten einschließlich arbeitsmedizinischer Dienstleistungen unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit gesetzlich zugelassen. b) die Erbringung von therapeutischen Dienstleistungen aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, medizinische und berufliche Rehabilitation, Prävention und Fitness. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgenden Körperschaften realisieren: - Evangelische Stiftung Volmarstein - Evangelisches Krankenhaus Hagen-Haspe gem. GmbH - Evangelische Krankenhaus GmbH Dortmund - IDV Integrations Dienste Volmarstein gem. GmbH - Evangelische Altenhilfe und Betreuung Haspe gem. GmbH - ADV Ambulante Dienste Volmarstein gem. GmbH - Jos-Bakker-Haus gem. GmbH - KJV Kinder- und Jugendhilfe Volmarstein gGmbH - ISV Inklusionsservice Volmarstein gGmbH - WDV Wirtschaftsdienste Volmarstein GmbH - Bildungsakademie Volmarstein GmbH - Volmarstein Medical GmbH Weiterhin kann der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbegünstigten Körperschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel Dienst- und Beratungsleistungen. Das planmäßige Zusammenwirken kann zudem durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen (bspw. Personaldienstleistungen oder Beratungen und Dienstleistungen in Form von Planung, Umsetzung und Durchführung von gemeinsamen Projekten) erfolgen. 2. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. 3. Ebenso kann der Satzungszweck durch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne des § 57 Abs. 4 AO verwirklicht werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.