Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

MaWes Facility Management GmbH

Hinter den Kulissen, Kältetechnik, Hierarchiestufen..., Informationswegen, Infrastrukturelles, Ganzheitliches, Kaufmännisches
Adresse / Anfahrt
Westfalendamm 223
44141 Dortmund
Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-01-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma (vormals MaWes Immobilienverwaltung GmbH) und des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 85712) nach Dortmund beschlossen. Geschäftsanschrift: Westfalendamm 223, 44141 Dortmund. Gegenstand: die Betreuung und Wartung technischer Anlagen in Gebäuden sowie die kaufmännische Verwaltung von eigenen und fremden Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wesselbaum, Markus, Datteln, *25.09.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Fischer, Raja, Erkrath, *10.06.1973. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 16.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2021 mit der Klaus Drücke Facility Services GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 22461) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-11:
Prokura erloschen: Fischer, Raja, Erkrath, *10.06.1973.

Marketing