2006-02-14: Geschäftsführer: Dicke, Frank, Gevelsberg, *08.05.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wollenberg, Randolf, Essen, *28.01.1963.
2007-02-06: Geschäftsführer: Wollenberg, Marlies, Dortmund, *21.10.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dicke, Frank, Gevelsberg, *08.05.1968.
2013-08-09: Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Geschäftsführung/Vertretung) beschlossen. Ferner wurde die Satzung vollständig neu gefasst. die Verlegung von Parkettböden aller Art und anderer Bodenbeläge sowie alle hierzu erforderlichen und üblichen bautechnischen Vorbereitungsmaßnahmen, wie Estrichverlegungen und sonstige Nebenarbeiten. Nicht mehr Geschäftsführer: Wollenberg, Marlies, Dortmund, *21.10.1956. Bestellt als Geschäftsführer: Schulz, Roman Dieter, Menden, *03.09.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-07-09: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2019 mit der August Kadereit Bodenbeläge GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 14836) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.