2008-03-26: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Meyer, Detlef, Lüneburg, *04.09.1962; Niemann, Christian, Bösel, *15.09.1969.
2009-06-30: Geschäftsanschrift: Lloydstraße 9, 27432 Bremervörde. Nach Sitzverlegung nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Brunnenhaase Mineralbrunnen Krönert-Getränke-Vertrieb Nachf. GmbH, Göttingen (AG Hannover HRB 202827). Prokura erloschen: Niemann, Christian, Bösel, *15.09.1969. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Humrich, Wilfried, Bremen, *28.10.1950; Leo, Matthias, Stadthagen, *11.11.1967; Sondermann, Richard, Wunstorf, *12.08.1961.
2011-09-23: Neue Firma: Maack & Scheruhn Getränkefachgroßhandel GmbH & Co. KG.
2011-09-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2011 mit der Maack & Scheruhn Getränkefachgroßhandel GmbH mit Sitz in Bremervörde (AG Tostedt, HRB 101180) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-08-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Maack & Scheruhn Einzelhandels GmbH mit Sitz in Bremervörde verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.