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Magic Mount - Alles für Berg und Tal GmbH

Sport, Outdoor-Ausrüstungsgeschäft, Vergleichen Merken..., Hardshell, Daunen, Unterwäsche
Adresse / Anfahrt
Kolpingstraße 46
58706 Menden (Sauerland)
2x Adresse:

Untere Laube 16
78462 Konstanz


Heiliger Weg 3-5
44135 Dortmund


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2 Ansprechpartner/Personen
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mind. 2 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2007. Gegenstand: Handel mit Sportartikeln und Bekleidung einschließlich des Vertriebes im Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weide, Birgit, Fröndenberg, *25.11.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-01:
Durch Gesellschafterbeschlüsse vom 11.08.2015 und 28.08.2015 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 5 geändert sowie das Stammkapital um 25.565,00 EUR auf 50.565,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Magic Mount GmbH Sportartikelvertrieb, Veranstaltung und Vermittlung von Reisen in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 12292) erhöht.

2015-09-08:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2015 und des Ergänzungsvertragers vom 28.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 11.08.2015 und 28.08.2015 mit der Magic Mount GmbH Sportartikelvertrieb, Veranstaltung und Vermittlung von Reisen mit Sitz in Dortmund verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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