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Magnetic Sense GmbH

Drehmomentsensoren, Torque, Surf-Historie..., Robust, Drehmoment, CookieBox, Kraftsensoren-Experten, Sensorlösungen, Überlast, Biegekräfte
Adresse / Anfahrt
Kelterstraße 59
72669 Unterensingen
Kontakt
29 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 29 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-04-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2019. Geschäftsanschrift: Kelterstraße 59, 72669 Unterensingen. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von Produkten der Sensorik, Elektronik, Magnettechnik und Feinmechanik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Pfrunder, Robert Martin, Meilen / Schweiz, *10.07.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-05-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Lang, Markus Stefan, Reutlingen, *21.06.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-15:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.09.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.09.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Torque And More GmbH", Unterensingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 768373) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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