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Maier + Knott Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung, Steuernews, Erinnerungsservice..., Einzelvertretungsberechtigt, Inhalte des Profilbesuchers
Adresse / Anfahrt
Sonntagshornstraße 19
83278 Traunstein
Kontakt
30 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 30 Mitarbeiter
Gründung 1991
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2016-02-26:
(geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sonntagshornstr. 19, 83278 Traunstein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: M + K GmbH Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Traunstein (Amtsgericht Traunstein HRB 24948), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-05-25:
Einzelprokura: Müller, Sonja, Grabenstätt, *28.05.1976.

2018-06-15:
Prokura erloschen: Müller, Sonja, Grabenstätt, *28.05.1976.

2019-01-17:
Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: M + K GmbH Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Traunstein . Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: M + K Verwaltung Steuerberatungsgesellschaft mbH, Traunstein (Amtsgericht Traunstein HRB 27522), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-04-10:
Die WOLFGRUBER & KLAUSER Steuerberater PartG mbB mit dem Sitz in Traunstein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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