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Mainkrokodile gGmbH

Mütterlichkeit, Qualitätsentwicklungs-Tage, PädagogInnen..., Sammelband, Fortbildungstage
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1x Adresse:

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3x HR-Bekanntmachungen:

2010-11-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 a (Beirat), 6 b (Zusammensetzung des Beirats) und 6 c (Zuständigkeit des Beirats) beschlossen.

2018-05-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 sowie die Einfügung des § 5 a (Stimmbindung und Vetorechte) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) sowie die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO). Der Satzungszweck wird verwirktlich insbesondere durch die Führung und Einrichtung von Tagesstätten zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Zudem wird ein Fahrdienst für Menschen mit Behinderung unterhalten. 2. Die Gesellschafft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. 3. die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Zuwendungen i.S. dieser Vorschrift sind nicht Bezüge, die im Rahmen von Arbeits- oder Dienstleistungen für die Gesellschaft gewährt werden. 4. Die Gesellschafter bekommen bei ihrem Ausscheiden, der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6. Bei Auflösung oder bei Wegfall ihrer bisherigen steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, der es unmittelbar oder ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwerden hat. 7. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere, dem Gemeinnützigkeitsstatus unterliegende Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen sowie sämtliche Geschäfte durchzuführen, die dem Gesellschaftszweck in gemeinnütziger Weise unmittelbar und i.S. von § 58 der Abgabenverordnung dienen oder ihn ergänzen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Niedergesäß, Bernd, Frankfurt am Main, *07.03.1949, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Paul, Alexander, Limburg a. d. Lahn, *10.11.1977, einzelvertretungsberechtigt.

2022-04-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Niedergesäß, Bernd, Frankfurt am Main, *07.03.1949.

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