2008-09-15: Nicht mehr Geschäftsführer: Litters, Lothar, Lampertheim, *11.06.1955.
2009-10-14: Geschäftsanschrift: Rheinallee 41, 55118 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Damm, Holger Jochen, Dietzenbach, *09.06.1975, gemäß allgemeiner Vertretungsregelungmit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krome, Stephan Wilhelm, Flomborn, *17.01.1968.
2010-01-05: Mit der Stadtwerke Mainz Aktiengesellschaft mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 651) als herrschendem Unternehmen ist am 17.12.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2010-03-15: In der Gesellschafterversammlung vom 07.01.2010 wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Insbesondere wurde die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde die Erhöhung des Stammkapitals um 900.000,00 EUR beschlossen. geändert, jetzt: Neue Firma: enaqua GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Wasserkraftanlagen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR.
2010-10-26: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Sticksel, Werner Josef, Seligenstadt, *23.04.1951, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-10-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Damm, Holger Jochen, Dietzenbach, *09.06.1975.
2013-02-07: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Hamann, Janusch Heinrich, Mainz, *02.03.1956; Krome, Stephan Wilhelm, Mainz, *17.01.1968.
2013-06-05: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Brosze, Tobias, Bad Homburg v. d. Höhe, *23.04.1979, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-09-26: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Sticksel, Werner Josef, Seligenstadt, *23.04.1951.
2014-12-08: Der mit der Stadtwerke Mainz Aktiengesellschaft mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 651) am 17.12.2009 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 14.07.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2014 hat der Änderung zugestimmt.
2016-01-20: Bestellt als Geschäftsführer: Krome, Stephan Wilhelm, Mainz, *17.01.1968, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Krome, Stephan Wilhelm, Mainz, *17.01.1968.
2016-10-21: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.09.2016 wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Insbesondere wurde die Änderung in § 1 sowie in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Die Firma der Gesellschaft wurde geändert. Geändert, jetzt: Neue Firma: Mainzer Wasserkraft GmbH.
2017-06-28: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Weller, Carsten, Flörsheim, *08.07.1983.
2019-04-01: Bestellt als Geschäftsführer: Zeiß, Mathias, Mainz, *06.08.1963, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Brosze, Tobias, Bad Homburg v. d. Höhe, *23.04.1979.
2019-11-06: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.08.2019 mit der Mainzer Erneuerbare Energien GmbH mit Sitz in Mainz verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Der mit der Mainzer Stadtwerke AG (Amtsgericht Mainz HRB 651) am 17.12.2009 abgeschlossene und durch Vertrag vom 14.07.2014 sowie Beschluss vom 06.11.2014 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Eintragung der Verschmelzung am 06.11.2019 beendet. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.