Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

MakeIT Consulting GmbH & Co. KG

Software, Geschäftsberater, Ablösung und Migration..., IBM Z/OS, Z/OS, Z/OS-Systemen, Ablöse, Mainframe, deinCHATBOT, Melibo, Chatbot Plattform, IT-Kenntnisse
Adresse / Anfahrt
Darmstädter Straße 5
64625 Bensheim
1x Adresse:

Gerbermühlstraße 7
60594 Frankfurt am Main


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Gründung 2007
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-15:
(Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Beratung, Schulung und Softwarentwicklung sowie Personalberatung). Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: MakeIT Verwaltungs GmbH, Bensheim (Darmstadt HRB 87137). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Market Consulting GmbH mit dem Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 86781).

2008-09-25:
Rechtsform zur Eintragung vom 12.09.2008 von Amts wegen nachgetragen: Kommanditgesellschaft.

2011-10-05:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Darmstädter Straße 9, 64625 Bensheim.

2013-11-26:
Geschäftsanschrift geändert, nun: Darmstädter Straße 5, 64625 Bensheim.

2017-02-22:
Einzelprokura: Zeitler, Gabriele Regina, Fränkisch-Crumbach, *06.10.1961.

2017-08-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MakeIT Projects GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bensheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing