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Maklerkontor Berndt GmbH

Immobilienmakler, Wohnungsverwaltung, Versicherungsmakler...
Adresse / Anfahrt
Spaldingsplatz 17
18273 Güstrow
2x Adresse:

Am Eicheneck 6
18273 Güstrow


Straße Der Dsf 20
18273 Güstrow


Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.01.2010. Geschäftsanschrift: Spaldingsplatz 17, 18273 Güstrow. Gegenstand: - Verwaltung von Wohnungen, - Verwaltung von Wohneigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz, - Vermittlung von Immobilien und Grundstücken, - Vermittlung von Finanzierungen, - Hausmeisterleistungen, - Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen sowie Fondanteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Berndt, Harald, Glasewitz, *10.09.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2017 mit der Neptun-Immobilien GmbH mit Sitz in Güstrow verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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