2007-09-10: Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.08.2007 in eine offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Maler Müller OHG - Raumausstattung", Mainhardt gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Rechtsträger neuer Rechtsform ist am 04.09.2007 in das für ihn maßgebende Register beim Amtsgericht Stuttgart (HRA 721747) eingetragen worden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.