2005-04-07: Die Generalversammlung vom 11.02.2005 hat die Neufassung der Satzung insbesondere der §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 15 (Vertretung) beschlossen. Neuer Gegenstand: Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und maschinellen Anlagen, die der gemeinschaftlichen Ausübung des Malerhandwerks der Mitglieder dienen; Kauf und Verkauf von Malerartikeln und Handwerkerartikeln; Beherbergungs- und Gaststättengewerbe. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.