2015-02-05: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
2021-03-09: Das Registergericht beabsichtigt, vorstehende Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat ab Veröffentlichung festgesetzt.
2021-04-23: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.