2008-09-12: Die Malerbetrieb Kiesslinger GmbH mit dem Sitz in Maxhütte-Haidhof (Amtsgericht Amberg HRB 3464) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-12: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Malerbetrieb Kiesslinger GmbH mit dem Sitz in Maxhütte- Haidhof und die Änderung der §§ 4 Abs. 1 und 2 (Stammkapital) und 1 Abs.1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Malerbetrieb & Dienstleistungsservice Kiesslinger GmbH. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.