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Malereibetrieb Jens Struck GmbH

Maler, Speckenbecker, Farrow..., Stuckarbeiten, Farbenwelt, Holtenauer, Farbpalette, Meta-Produkten, Optionale
Adresse / Anfahrt
Speckenbeker Weg 124
24113 Kiel
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-03-03:
Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Speckenbeker Weg 124, 24113 Kiel Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Struck, Jens; Geschäftsführer:; 2. Lindig, Martin, *03.11.1962, Flintbek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 3. Struck, Dirk, *22.07.1965, Kiel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Struck, Dirk; Nicht mehr Prokurist:; 2. Lindig, Martin; 3. Struck, Carsten, *15.04.1971, Kiel; Einzelprokura Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008 ist der Gesellschaftvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 5 (Geschäftsführung), § 6 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Übertragung und Verpfändung von Geschäftsanteilen) und in § 11 (Ausscheiden eines Gesellschafters)..

2018-07-10:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und 6 (Gesellschafterversammlung).

2021-02-22:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Gesellschaft "S&L BauTec GmbH" mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 21092 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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