2009-12-23: Die Generalversammlung vom 11.06.2009 mit Nachtrag vom 29.10.2009 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde geändert: § 4 (Vorstand). Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten.