Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Malermeister Heiko Schorn GmbH & Co. KG

Maler, Bodenverlegung, Putzarbeiten..., Stuckarbeiten, Hürth-Gleuel, Malergerüst, Objektbeschichter, Projektphase vom Antrag, Firmenstandort, Prüfungsausschusses, Bodensanierung
Adresse / Anfahrt
Alfred-Nobel-Straße 7-9
50169 Kerpen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-16:
(die Ausübung des Maler- und Tapezierhandwerks sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere Malerarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Bodenverlegung, Trockenbau, Gerüstbau und Wärmedämmung). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Alfred-Nobel-Straße 7-9, 50169 Kerpen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Malermeister Heiko Schorn Verwaltungs-GmbH, (Amtsgericht Köln HRB 104007), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schorn, Astrid, Merzenich, *24.01.1979.

2021-06-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.06.2021 und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 11.06.2021 das einzelkaufmännische Unternehmen Malermeister Theo Schorn e.K., Inhaber: Heiko Schorn mit Sitz in Kerpen als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.