2009-03-30: Nicht mehr Geschäftsführer: Graf, Karl-Heinz, Tengen-Watterdingen, *29.05.1954.Die Gesellschaft hat am 20.03.2009 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2009-04-06: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Barth, Holger, Allensbach, *10.09.1962.
2012-01-16: Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Grimm, Markus, Gaienhofen, *17.04.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Budzinski, Volker, Goldkronach, *24.06.1966; Heck, Kletus, Elchesheim, *25.11.1968.
2016-07-28: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mall Beton Verwaltungs GmbH", Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 611424) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-15: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mall Beton Verwaltungs GmbH", Coswig (Amtsgericht Stendal HRB 10822) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.