2008-06-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2008. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Musikinstrumenten nebst Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bosse, Manfred, Saerbeck, *02.12.1954, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-12-01: Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 54.400,00 EUR auf 79.400,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des Unternehmens Manfred Bosse e.K., Saerbeck (Amtsgericht Steinfurt HRA 5254) durch Ausgliederung beschlossen. Geschäftsanschrift: Heckebaum 11, 48369 Saerbeck. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.10.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.10.2008 das Vermögen der Manfred Bosse e.K. mit Sitz in Saerbeck (Amtsgericht Steinfurt HRA 5254) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-12-01: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.11.2008 wirksam geworden.