2016-12-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2016. Geschäftsanschrift: Hohenzollernring 37, 50767 Köln. Gegenstand: der Betrieb von Restaurants und artverwandten Einrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ayazgök, Murat, Köln, *01.06.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Ayazgök, Sitki, Köln, *03.03.1980.
2017-01-11: Bestellt als Geschäftsführer: Ayazgök, Sitki, Köln, *03.03.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Ayazgök, Sitki, Köln, *03.03.1980.
2017-02-24: Nicht mehr Geschäftsführer: Ayazgök, Sitki, Köln, *03.03.1980.
2017-07-12: Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Restaurant Mango am Ring, Inh. Murat Ayazgök e.K. (Amtsgericht Köln, HRA 32714) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2017-07-12: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2017 und des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2017 das Vermögen der Restaurant Mango am Ring, Inh. Murat Ayazgök e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 32714) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.