2012-12-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2012. Geschäftsanschrift: Laisackerhof, 79244 Münstertal. Gegenstand: Die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere auf den Gebieten General Management, Bearbeitung von Auslandsmärkten, Marktzutritt in Mittel- und Osteuropa, Absatzförderung in schwierigen Auslandsmärkten, sowie Controlling und Finanzwesen, darüber hinaus die Verwaltung sowie An- und Verkauf von Immobilien, die die Gesellschaft erbaut, erworben oder in sonstiger Weise übernommen hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Mangold, Christoph, Stuttgart, *29.08.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-02-11: Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Mangold, Klaus, Stuttgart, *06.06.1943, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-06-03: Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Prof. Dr. Klaus Mangold - Internationale Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH", Münstertal (Amtsgericht Freiburg, HRB 310943) um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Prof. Dr. Klaus Mangold - Internationale Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH", Münstertal (Amtsgericht Freiburg, HRB 310943) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.01.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den gesamten Geschäftsbetrieb - mit Ausnahme der Geschäftsanteile - auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme).
2016-03-23: Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 und 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.