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Mankiewicz Gebr. & Co. GmbH & Co. KG

Lacksysteme, Lackierideen, Serienfertigung..., Duales, Innovationsfreude, Service-Spektrum, Luftfahrt, Karrieremöglichkeiten, Suchformular, Zertifizierungen
Adresse / Anfahrt
Georg-Wilhelm-Straße 189
21107 Hamburg
1x Adresse:

Neuhäuser Straße 19
72581 Dettingen an der Erms


Kontakt
120 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 120 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-22:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Ludewig, Klaus Udo, Hamburg, *05.02.1944.

2013-09-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Malle, Volker, Butjadingen, *09.03.1963.

2013-11-14:
Dr. Lührs, John-Christian, Hamburg, *24.01.1970.

2014-04-29:
Prokura erloschen Ludewig, Klaus Udo, Hamburg, *05.02.1944.

2014-12-12:
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Prokura erloschen Malle, Volker, Butjadingen, *09.03.1963.

2016-12-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Dietz, Peter, Seevetal, *23.05.1977.

2017-11-27:
Prokura erloschen Eder, Michael, Pinneberg.

2019-09-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Rüdt Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 124814) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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