2013-05-16: Firma: Mantis Shrimp GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Winsstraße 13, 10405 Berlin Gegenstand: die Entwicklung und Publikation von mobilen Applikationen und Online-Applikationen Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Kopp, Sebastian, *07.05.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.05.2013.
2014-09-30: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Kopp, Sebastian; Geschäftsführer: 2.
Trautbeck-Kim, Marion, *21.12.1978, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2015-10-12: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Trautbeck-Kim, Marion; Geschäftsführer: 3.
Feher, Pál Tamás, *27.05.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2016-10-04: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Beiratsliste eingereicht .
2017-11-23: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Black Anvil Games GmbH mit Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2019-04-18: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Saarbrücker Straße 38, 10405 Berlin
2020-10-19: Gegenstand: die Entwicklung und Vermarktung von mobilen Applikationen und Online-Applikationen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.10.2020 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 . Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Wooga ParentCo DE GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 197386 B) vom 25.09.2020 / 30.09.2020, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 08.10.2020 zugestimmt hat.
2020-10-26: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Beiratsmitglieder eingereicht .
2021-06-02: Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 3: Liquidator: Feher, Pál Tamás, *27.05.1970, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Der mit der Wooga ParentCo DE GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 197386 B) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25.09.2020 / 30.09.2020 ist durch Kündigung aus wichtigem Grund zum 01.05.2021 beendet. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.