2006-12-01: Mantis ULV Sprühgeräte GmbH, Geesthacht. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dopp, Siegfried; Geschäftsführer:; Verder, Andreas Franciscus, *30.11.1931, Brasschaat/Belgien; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Prokura: War Prokurist:; Verder, Frank, *29.07.1960, NC Epc/Niederlande; Einzelprokura; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2007-06-08: Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.12.2006 mit der Mankar Holding GmbH mit Sitz in Haan (Amtsgericht Wuppertal HRB 13414), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 12.12.2006 zugestmmt hat..
2015-02-20: Geschäftsanschrift: Vierlander Str. 11 a, 21502 Geesthacht; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Verder, Andreas Franciscus; Geschäftsführer: 3. Weissmann, Hiske, geb. Verder, *07.01.1976, La Tzoumaz / Schweiz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
2015-12-03: Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Änderung zu Nr. 3: wegen Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Weissmann, Hiske, geb. Verder; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2015 sind §§ 8 , 9 , 17 (Gesellschafterversammlung) und 22 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrags geändert worden.
2015-12-22: Rechtsverhaeltnis: Der mit der Mankar Holding GmbH mit Sitz in Geesthacht bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.12.2006 ist durch Vereinbarung vom 3.12.2015 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 10.12.2015 zugestimmt.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.