2009-01-05: Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Breuer GmbH Holding. Geschäftsanschrift: Württembergische Allee 4, 50858 Köln.
2009-01-13: Die Gesellschafterversammlung hat am 22.12.2008 beschlossen,die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1 zu ändern. den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 Ziffer 1 zu ändern. Neue Firma: Breuer Holding GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Beteiligung an Unternehmen aller Art und die Erbringung von Verwaltungs- und Dienstleistungen für diese Gesellschaften sowie der Erwerb, der Verkauf, die Vermietung und sonstige Verwertung von technischen Geräten und Anlagen aller Art. Genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht getätigt.
2012-09-19: Die Gesellschafterversammlung hat am 30.08.2012 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1 zu ändern. sowie. den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 Ziffer 1 zu ändern. Neue Firma: Maranello Motors GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: - der Handel, Vertrieb und der Service exclusiver Automobile; - die Beteiligung an Unternehmen aller Art und die Erbringung von Verwaltungs- und Dienstleistungen für diese Gesellschaften; - der Erwerb, der Verkauf, die Vermietung und sonstige Verwertung von technischen Geräten und Anlagen aller Art. Genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht getätigt. Bestellt als Geschäftsführer: Kordt, Klaus Heinrich, Neuss, *03.09.1965; Wolf, Michael, Bornheim, *26.02.1946. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2012 mit der Maranello Motors GmbH Automobilvertrieb mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 24663) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-07-16: Nicht mehr Geschäftsführer: Wolf, Michael, Bornheim, *26.02.1946.