2020-07-23: (Gegenstand: An- und Vermietung von Wohnungen und Immobilien aller Art, insbesondere von Ferienwohnungen sowie der Bau und An- und Verkauf von Immobilien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Pöstenweg 16, 32657 Lemgo. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ME Immobilien Beteiligungs-GmbH, Lemgo (Amtsgericht Lemgo HRB 10002). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Marc Ehlenbröker Ferienwohnungen GmbH, Lemgo (Amtsgericht Lemgo HRB 6231) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.07.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-09-10: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Ehlenbröker, Marc, Lemgo, *20.03.1970 unter der Firma Marc Ehlenbröker Ferienwohnungen Usedom e.K. in Lemgo (Amtsgericht Lemgo, HRA 6025) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.