2006-08-03: Marc Kirchheim Entertainment GmbH & Co. KG, Solingen (Kottendorfer Str. 21, 42697 Solingen, Die Vermittlung von Künstlern für die Event- und Industriebranche sowie die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Marc Kirchheim Verwaltungs GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 19915). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Marc Kirchheim Entertainment Consulting GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 16748) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.