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Marciniak Versicherungsmakler GmbH

Spezialkonzepte, Versicherern, Servicezeiten..., Böses, Fußbereich
Adresse / Anfahrt
Dicksche Heide 1
47506 Neukirchen-Vluyn
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-12-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2018. Geschäftsanschrift: Dicksche Heide 1, 47506 Neukirchen-Vluyn. Gegenstand: Die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler gemäß § 93 HGB und § 34d GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Marciniak, Joachim, Kempen, *24.05.1968; Marciniak, Philipp, Moers, *04.10.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-06-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Philipp Marciniak Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Neukirchen-Vluyn (Amtsgericht Kleve, HRA 4879) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Marciniak, Philipp, Moers * 04.10.1985 unter der Firma Philipp Marciniak Versicherungsmakler e.K. in Neukirchen-Vluyn (Amtsgericht Kleve, HRA 4879) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-06-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Joachim Marciniak Versicherungsmakler e. K. mit Sitz in Neukirchen-Vluyn (Amtsgericht Kleve, HRA 4881) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Marciniak, Joachim, Kempen * 24.05.1968 unter der Firma Joachim Marciniak Versicherungsmakler e.K. in Neukirchen-Vluyn (Amtsgericht Kleve, HRA 4881) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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