2019-03-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2019. Geschäftsanschrift: Kleiststr. 10, 53881 Euskirchen. Gegenstand: der Handel, der Vertrieb, der Import und Export von Lebensmitteln und Genussmitteln aller Art, die Gründung von in- und ausländischen Niederlassungen. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Cerro, Carmelo Massimiliano, Bonn, *11.01.1971; Ewerth, Dominique Alexander, Bonn, *13.10.1988; Mormina, Marco, Euskirchen, *30.11.1976, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-01-20: Nicht mehr Geschäftsführer: Ewerth, Dominique Alexander, Bonn, *13.10.1988.
2020-07-20: Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 9.300,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der iCerro UG (AG Bonn HRB 21197) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 14.200,00 EUR beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma, eine Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und eine Änderung in § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Neue Firma: Mardomas GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Handel, der Vertrieb, der Import und Export von Lebensmitteln, Genussmitteln und Maschinen aller Art, die Gründung von in- und ausländischen Niederlassungen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
2020-07-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.07.2020 mit der iCerro UG mit Sitz in Bonn verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.