2007-08-20: Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Punkt 7.3 (Geschäftsführung/Vertretung der Gesellschaft), § 12 Punkt 12.3 (Geschäftsjahr/Jahresabschluss) und § 13 Punkt 13.1 (Erstellung eines Haushaltsplanes) beschlossen.
2012-02-06: Nicht mehr Geschäftsführer: Nietgen, Gerhard, Bonn, *27.08.1947. Bestellt zum Geschäftsführer: Hüttersen, Dorothea, Mönchengladbach, *31.08.1949; Seichter, Susanne, Bonn, *31.10.1961.
2016-08-01: Nicht mehr Geschäftsführer: Hüttersen, Dorothea, Mönchengladbach, *31.08.1949.
2016-08-31: Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name, Sitz und Spitzenverband) Ziffer 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Margarete-Grundmann-Haus - Paritätische Sozialdienste GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft und damit Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Hilfe für Zivilgeschädigte und Behinderte, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke und die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Seichter, Susanne, Bonn, *31.10.1961, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit der PariSozial - Pflege GmbH abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 25.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016 Teile ihres Vermögens (den Teilbetrieb Sozialstation) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete PariSozial - Pflege GmbH Bonn mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 22440) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.