2014-02-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2013 mit Nachtrag vom 24.02.2014. Geschäftsanschrift: Friedrichsau 2, 89073 Ulm. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von benachteiligten oder behinderten Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen sowie die Unterstützung ihrer Familien. Dazu gehört auch die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch (a) das zur Verfügung stellen von Angeboten therapeutischer Fördermaßnahmen für junge Menschen mit Behinderung, bspw. durch Petoe/konduktive Förderung, Manualtherapie, Atlastherapie, Cranio-Therapie; (b) sonstige Hilfen und Fördermaßnahmen aller Art für Menschen mit und ohne Behinderung (bspw. in den Bereichen Bildung, Wohnen und Arbeit); (c) die Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten, welche die Gesellschaft auch in der Form eigener juristischer Personen errichten oder sich an solchen beteiligen kann, im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen. Sie kann eigene oder andere steuerbegünstige Rechtsträger mit ähnlichem Zweck durch Darlehen, Geld- und Sachzuwendungen oder in anderer Form unterstützen und hierzu Mittel beschaffen. Zu solchen Einrichtungen gehört bspw. der Betrieb einer therapeutischen Tagesstätte für Kinder, die durch eine Hirnschädigung behindert sind. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Filius, Christine, Ulm, *09.04.1966; Weiser, Manfred, Heidelberg, *29.07.1957, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "FortSchritt Ulm/Neu-Ulm, Hilfe für das Hirngeschädigte Kind e.V.", Ulm (Amtsgericht Ulm VR 1702) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-09-28: Nicht mehr Geschäftsführer: Weiser, Manfred, Heidelberg, *29.07.1957.
2018-06-12: Bestellt als Geschäftsführer: Zimmermann, Bernd Ludwig, Gammertingen, *12.08.1968, einzelvertretungsberechtigt.