2008-02-06: Tresznjewski GmbH & Co. KG, München (Tengstr. 4, 80798 München, Unterhaltung von Betrieben, Betriebsabteilungen und Einrichtungen, welche die Bewirtung von Gästen gewähren.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: cocoma Gesellschaft für conception, controlling und management mit beschränkter Haftung, München (Amtsgericht München, HRB 168560).
2012-03-28: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Strickmann, Leonie, München, *05.10.1974.
2022-02-09: Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Firma geändert, nun: Strickmann Gastronomie e.K. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: cocoma Gesellschaft für conception, controlling und management mit beschränkter Haftung, München . Inhaber: Strickmann, Mark Marian, München, *15.01.1971. Prokura erloschen: Strickmann, Leonie, München, *05.10.1974.
2022-02-19: Die cocoma Gesellschaft für conception, controlling und management mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 1.2.2022 und dem Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag auf das Vermögen ihres Alleingesellschafters Strickmann Mark Marian, München, *15.01.1971 verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.