2007-05-07: Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Abs. 1 (betr. Bekanntmachungsorgan) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulte, Matthias F., Ostfildern, *09.05.1973.
2010-10-18: Änderung der Geschäftsanschrift: In der Schranne 25, 70569 Stuttgart.
2012-02-06: Bestellt als Geschäftsführer: Schulte, Matthias F., Stuttgart, *09.05.1973.
2016-04-13: Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Marketing und Management, Produktmarketing, Eventmarketing, Werbedienstleistungen, Media-Agenturleistungen, Produktmanagement, Organisationsmanagement, Krisenmanagement, Vertriebsmanagement und E-Commerce Management mit entsprechenden Beratungsleistungen und Vermittlungstätigkeiten.
2016-05-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Schulte, Matthias F., Stuttgart, *09.05.1973.
2020-08-04: Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung, der Im- und Export und die Vermarktung von Beauty-, Mode- und Lifestyleartikeln, Marketing- und Management-Dienstleistungen für den Onlinehandel nebst Media-Agenturleistungen, die Organisation von Events und Messen sowie Krisen- und Interimsmanagement. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "brandamoda GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 24173) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.