2014-12-02: eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 09.09.2014 mit Änderung vom 10.11.2014.
2018-06-20: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.02.2018 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger jeweils vom 21.02.2018 mit a) dem Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung e. V. mit Sitz in Havixbeck (Amtsgericht Coesfeld VR 333) und b) dem Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. mit Sitz in Havixbeck (Amtsgericht Coesfeld VR 460) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.