2019-09-24: VR 5814: Markranstädter Heimat e.V., Markranstädt . Das Gericht beabsichtigt, gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 1 der Verordnung über das Vereinsregister das Registerblatt des Vereins zu schließen, da nach den Ermittlungen des Gerichts sämtliche Mitglieder aus dem Verein ausgeschieden sind.Zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Schließung wird eine Frist von einem Monat nach der Veröffentlichung bestimmt.