2011-02-24: Änderung zur Geschäftsanschrift: Volgerstraße 4, 21335 Lüneburg.
2012-12-13: Prokura erloschen: Zacharias, Michael Gerhard, Adendorf, *22.09.1946.
2014-11-04: Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Marktplatz GmbH - Agentur für Web & App. Neuer Unternehmensgegenstand: Internet/Web- und App-Dienstleistungen jeglicher Art, insbesondere als Full-Service-Dienstleister im Rahmen von Kundenberatung und -betreuung, Konzeptionierung, Produktion und Betrieb von Web-Anwendungen, Web-Seiten und Portalen und Apps sowie Entwicklung und Umsetzung von digitalen Produkten. Hinzu kommt der Betrieb von regionalen Internet-Marktplätzen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Geschäfte. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigend ergänzt, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dalock, Christine, Wendisch Evern, *17.09.1976.
2017-06-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.05.2017 mit der Marktplatz Lüneburger Heide Holding GmbH mit Sitz in Lüneburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.