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Markus Rückert GmbH

Spenglermeister, Steildach, Flachdach..., Dachdeckerinnung, Schieferdach, Dachdecker oder Spengler, Dachfenster, Freigabe
Adresse / Anfahrt
Am Kirschbaum 6
63856 Bessenbach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2022-02-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2022. Geschäftsanschrift: Am Kirschbaum 6, 63856 Bessenbach. Gegenstand des Unternehmens: Dachdecker-, Spengler- und Gerüstbauarbeiten. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rückert, Markus Armin, Bessenbach, *22.08.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-04-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme des Vermögens der Einzelfirma Markus Rückert Dachdecker e.K. mit dem Sitz in Bessenbach und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR.

2022-04-28:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 07.04.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.04.2022 und Zustimmung des Inhabers vom 07.04.2022 das unter der Firma Markus Rückert Dachdecker e.K. mit Niederlassung in Bessenbach betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Markus Rückert, Bessenbach, *22.08.1968 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.