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Marmota Maps GmbH

Dienstleistung, Rechnungssumme, Alpenkarte..., Quartett, Bezahlvorgang, Wandkarte, Drucke, Alpenberge, Gesamtbewertungen, Rückerstattungsrichtlinien
Adresse / Anfahrt
Kurze Straße 12
20355 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2021. Geschäftsanschrift: Kurze Straße 12, 20355 Hamburg. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist Erstellung und Verkauf von Landkarten, Designprodukten und Büchern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bragin, Lana, Hamburg, *12.06.1982; Spiegel, Stefan Werner, Mainz, *25.12.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-10-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR auf 25.002,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Marmota Maps OHG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 127145) beschlossen. Neue Firma: Marmota Maps GmbH. 25.002,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Marmota Maps OHG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 127145) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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