2018-10-24: Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Homburg beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Martens, Christel, Lebach, *05.07.1946. Nicht mehr Geschäftsführer: Martens, Jochen, Lebach, *23.11.1943. Neuer Sitz: Homburg. Geschäftsanschrift: Bahnhofplatz 4, 66424 Homburg.
2019-10-21: Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstands beschlossen. Neue Firma: Martens Küchenhandels-GmbH. Neuer Gegenstand: Der Handel mit Küchen, Elektrogeräten, Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Gebrauchsgegenständen aller Art für privaten, gewerblichen und öffentlichen Bedarf sowie die Erbringung von Dienstleistungen und der Betrieb aller Geschäfte, die mit den vorbezeichneten Geschäften in Zusammenhang stehen einschließlich der Unterhaltung von Auslieferungslagern und der Vertretung von Handels- und Industriebetrieben in gleicher oder verwandter Art. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.09.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.09.2019 mit der Martens Marketing und Service-GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 2648) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Straße 20, 66424 Homburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.