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Martin Kraiß GmbH

Kunststoffverarbeitung, CNC-Kunststoffdrehteile, PVDF..., PVC-Kunststoffdrehteile, PFA, POM, PTFE, PPS, Kunststoff-Konstruktionsteile
Adresse / Anfahrt
Besigheimer Straße 1
74369 Löchgau
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-12-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2013. Geschäftsanschrift: Besigheimer Straße 1, 74369 Löchgau . Gegenstand: Bearbeitung von Kunststoffteilen und Handel damit. Kunststoffverarbeitung und spangebende Bearbeitung technischer Kunststoffe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kraiß, Martin, Sersheim, *15.10.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-06-24:
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.02.2014 zum Zweck der Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Kraiß,Martin, Sersheim, * 15.10.1970, betriebenen Unternehmens "Martin Kraiß Kunststoff-Verarbeitung e.K.", Löchgau (Amtsgericht Stuttgart HRA 729947) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) auf 40.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Stammkapital nun: 40.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Kraiß, Martin, Sersheim, *15.10.1970 hat als Inhaber der Firma "Martin Kraiß Kunststoff-Verarbeitung e.K.", Löchgau (Amtsgericht Stuttgart HRA 729947) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.02.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom 27.02.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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