2009-06-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.04.2009 mit der Wels Dachrinnenreinigung und Dienstleistungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 5621) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-08-29: HRA 5375: Martin Wels & Sohn GmbH & Co. KG, Osnabrück, Im Grünen Tal 12, 49078 Osnabrück.