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Martin Wirsing Betonbau GmbH & Co. KG

Hochbau, MOM-ix, Betonbauarbeiten..., Seit unserer Firmengründung, Gestaltet, Schalungen
Adresse / Anfahrt
Am Angertor 7
97618 Wülfershausen a.d.Saale
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-05:
(Gegenstand des Unternehmens ist der Hochbau, insbesondere Beton-, Schal- und Armierungsarbeiten, Mauerwerksbau und sonstige Bauarbeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Angertor 7, 97618 Wülfershausen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Martin Wirsing Betonbau Verwaltungs-GmbH, Wülfershausen (Amtsgericht Schweinfurt HRB 5947), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-10-04:
Ergänzung zur Eintragung vom 24.09.2010 LfdNr. 2. Der übernehmende Rechtsträger haftet nicht für die im Betrieb des übertragenden Rechtsträgers begründeten Verbindlichkeiten, die von der Ausgliederung ausgenommen sind (§ 25 Absatz 2 HGB).

2010-10-04:
Die übernehmende Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 18.08.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2010 und Ausgliederungserklärung des Inhabers der übertragenden Gesellschaft vom 18.08.2010 Teile des Vermögens von der Firma "M. W. Betonbau e.K." mit dem Sitz in Wülfershausen (Amtsgericht Schweinfurt HRA 9103) übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der heutigen Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.