2010-04-20: Maschinen- und Betriebshilfsring Erlangen/Forchheimt/Knoblauchsland e.V., Erlangen, ( Erlangen).Der Maschinen- und Betriebshilfering Höchstadt/Forchheim e.V. mit dem Sitz in Höchstadt (Amtsgericht Fürth VR 20508) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2010 sowie der Beschlüsse seiner Mitgliederversammmlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins je vom 04.03.2010 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.