2013-07-30: Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Vereine Maschinen- und Betriebshilfsring Landkreis St. Wendel e.V. in St. Wendel (Amtsgericht St. Wendel VR 811), Maschinen- und Betriebshilfsring Untere Saar e.V. in Merzig (Amtsgericht Merzig VR 526) und Maschinen- und Betriebshilfsring Ottweiler-Bliesgau e.V. (Amtsgericht Ottweiler VR 214) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2012 und der Zustimmung der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine vom 26.02.2013.Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Vereine mit dem Maschinen- und Betriebshilfsring Landkreis St. Wendel e.V. in St. Wendel (Amtsgericht St. Wendel VR 811), dem Maschinen- und Betriebshilfsring Untere Saar e.V. in Merzig (Amtsgericht Merzig VR 526) und dem Maschinen- und Betriebshilfsring Ottweiler-Bliesgau e.V. (Amtsgericht Ottweiler VR 214) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2012 und der Zustimmung der Mitgliederversammlung der beteiligten Vereine vom 26.02.2013.GläubigerschutzNicht eingetragen: Von den Gläubigern des Vereins ist, wenn Sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.