Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Maschinen- und Industriebau Feld GmbH

Maschinenbau und Betriebstechnik, Förderanlagen, Industriegreifer..., Liefrprogramm, Service-Telefon, Greifer, Greifertechnik, Punkto, Maschinenausstattung, Schleifbereich
Adresse / Anfahrt
Winkelfeld 3-7
45739 Oer-Erkenschwick
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Gründung 1978
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2005-08-05:
Neu bestellt: Geschäftsführer: Renner, Andreas, Herne, *03.06.1968.

2005-11-04:
Prokura erloschen: Renner, Andreas, Herne, *03.06.1968.

2007-11-02:
Nach Erweiterung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Renner, Andreas, Oer-Erkenschwick, *03.06.1968, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-02-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Feld, Heinz-Werner, Oer-Erkenschwick, *17.07.1941. Mit der ARBET GmbH in Oer-Erkenschwick (Amtsgericht Recklinghausen HRB 5716) als herrschendem Unternehmen ist am 07.02.2008 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2008 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2020-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.5.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.5.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.5.2020 mit der Feld-Kleinerüschkamp GmbH mit Sitz in Oer-Erkenschwick verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing