2012-08-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2012. Geschäftsanschrift: Tuchschererstraße 6, 09116 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Produktion von Maschinen aller Art, Werkzeugen, Vorrichtungen sowie Anlagen zur Automatisierung von Fertigungsprozessen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jaeger, Heiko, Chemnitz, *05.05.1967; Morgenstern, Stefan, Niederwiesa, *12.07.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Stefan Morgenstern & Heiko Jaeger OHG mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRA 7251).
2012-08-16: Die Maschinenbau-Service-Automatisierungstechnik GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 14030) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-08-21: Die Schönherr Elektronik GmbH mit Sitz in Chemnitz ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.