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Maschinenfabrik Bernard Krone GmbH & Co. KG

Landwirtschaftliche Dienstleistungen, EasyCut, Swadro..., Forage, Self-loading, Mower, Pelleting, Micklefield, Peckfield, Landtechnik, Jono Theisen
Adresse / Anfahrt
Heinrich-Krone-Straße 10
48480 Spelle
6x Adresse:

Bernard-Krone-Straße 20
48480 Spelle


Löchteweg 20
48480 Spelle


Robert-Bosch-Straße 13
48480 Spelle


Heinrich-Krone-Straße 12
48480 Spelle


Heinz-Krone-Straße 1
48480 Spelle


Brookweg 12
48480 Spelle


Kontakt
200 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 200 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-17:
(Gegenstand des Unternehmens ist die Fabrikation und der Vertrieb von Maschinen aller Art, insbesondere von Landmaschinen, sowie deren Reparatur.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heinrich-Krone-Str. 10, 48480 Spelle. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten sie gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Maschinenfabrik Krone Verwaltungs-GmbH, Spelle (Amtsgericht Osnabrück HRB 210009), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-02-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.02.2016 Teile des Vermögens der Maschinenfabrik Krone Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Spelle als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-03-10:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.02.2016 wirksam geworden.

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